Sachkundeprüfung § 34a GewO – Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Sachkundeprüfung

Die Bereiche Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht

machen in der schriftlichen Sachkundeprüfung 56 % aus.

Es reicht nicht aus Recht einfach auswendig zu lernen.

Nur wer die Rechtsgrundlagen verstanden hat, kann diese in der Prüfung und im Einsatz auch sicher anwenden. Dabei sollen diese Karten (184 Seiten im gewohnete A 6 Format) hier helfen.

Zusätzlich zum Grundgesetz, den Bürgerlichen Gestzbuch und den Strafrecht wird in diesen Karten auch noch der Bereich Gewerberecht mit der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung behandelt.